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BVerwG, 30.06.1992 - 1 B 51.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Familiennamens bei der Eheschließung von Deutschen im Ausland und der Erklärung der Weiterführung der bisherigen jeweiligen Geburtsnamen durch Umsetzung oder automatisch
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 8604/91
- BVerwG, 30.06.1992 - 1 B 51.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Ehenamen
Auszug aus BVerwG, 30.06.1992 - 1 B 51.92
Diese Rechtswirkung des § 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB tritt ohne Zwischenschaltung einer Behörde oder eines Gerichts ein (BVerfGE 84, 9 ;… Palandt-Diederichsen, BGB, 51. Aufl. 1992, § 1355 BGB Rdnr. 11;… Soergel-Lange, BGB, 12. Aufl. 1989, § 1355 BGB Rdnr. 12).Das Bundesverfassungsgericht hat es mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung nach Art. 3 Abs. 2 GG für unvereinbar erachtet, daß der Geburtsname des Mannes von Gesetzes wegen der gemeinsame Familienname wird, wenn die Ehegatten keinen ihrer Geburtsnamen zum Ehenamen bestimmen (BVerfGE 84, 9).